Diese Woche im Parlament – die letzte Sitzungswoche vor dem Jahreswechsel

Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Europäischen Rat am 18./19. Dezember 2014 in Brüssel.
Im Mittelpunkt des Europäischen Rats wird das Investitionspaket der neuen Kommission stehen. Ziel ist die rasche Umsetzung, so dass möglichst bald konkrete neue Investitionen finanziert werden können. Vordringlich ist dazu die Gründung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der sich aus EU-Mitteln speist und an dem sich zusätzlich die Mitgliedstaaten freiwillig beteiligen können.

Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; technische Verlängerung und Fortführung der Stabilitätshilfe. Der Deutsche Bundestag hatte am 27. Februar 2012 einer Notmaßnahme-Vereinbarung mit Griechenland zugestimmt. Griechenland benötigt jedoch zwei weitere Monate, um die mit Europa vereinbarten Reformen umzusetzen. Auch ist die Überprüfung der Reformen durch die Troika noch nicht abgeschlossen. Deshalb hat Griechenland eine Verlängerung um zwei Monate beantragt. Hierfür bittet die Bundesregierung um Zustimmung durch den Deutschen Bundestag. Für die Zeit nach dem Auslaufen des zweiten Anpassungsprogramms hat Griechenland zudem Stabilitätshilfe in Form einer vorsorglichen Kreditlinie beantragt. Auch darüber hat der Bundestag zu beraten und über die Aufnahme entsprechender Verhandlungen zu entscheiden.

Regierungserklärung durch Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks zur UN-Klimakonferenz in Lima. Deutschland stellt sich seiner Verantwortung für das Weltklima, und zwar national wie international. Zu den Ergebnissen der Verhandlungen in Lima berichtet die Bundesumweltministerin. In der anschließenden Debatte werden wir einen Schwerpunkt auf die anstehende Umsetzung der Beschlüsse legen.

Wahl des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Als Nachfolger von Hellmut Königshaus (FDP) steht Hans-Peter Bartels (SPD) zur Wahl. Der Wehrbeauftragte ist als ´Hilfsorgan´ des Bundestages weder Abgeordneter noch Beamter. Er unterstützt die parlamentarische Kontrolle und hat als ´Anwalt der Soldaten´ vor allem die Aufgabe, möglichen Grundrechtsverletzungen bei Soldaten oder der Verletzung der Grundsätze der Inneren Führung nachzugehen. Der Wehrbeauftragte hat dem Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten.

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support Mission für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte in Afghanistan.
Wir stimmen namentlich über die von der Bundesregierung beantragte Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zum NATO-geführten Einsatz Resolute Support Mission ab. Das von uns unterstützte Mandat ist zunächst bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Es schließt nahtlos an den ISAF-Einsatz an. Gleichzeitig hat die RSM eine andere Ausrichtung als der ISAF-Kampfeinsatz. Ihr Schwerpunkt liegt vor allem auf der Ausbildung, der Beratung und der Unterstützung der afghanischen Streitkräfte. Selbstverständlich aber sind die deutschen Soldaten ausgerüstet und befähigt, die zivilen Kräfte der internationalen Gemeinschaft ‑ und sich selbst ‑ effektiv zu sichern. Als ein Land unter 14 Partnern stellt Deutschland bis zu 850 der insgesamt 12.000 Soldaten. Einsatzort dieses Kontingents aus Deutschland ist insbesondere Mazar-e Sharif.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Operation ACTIVE ENDEAVOUR im gesamten Mittelmeer.
Ebenfalls namentlich stimmen wir über die von der Bundesregierung vorgesehene unveränderte Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE) ab. Auch dieses Mandat unterstützen wir. Die Mission wird weiterhin einen wichtigen Beitrag zur maritimen Terrorismusabwehr leisten – allerdings insbesondere in der Form der Seeraumüberwachung und des Austausches von Lagebildern. Da nach der Auffassung der Bundesregierung die ursprüngliche Ausrichtung der Operation nicht mehr Art. 5 des Nordatlantikvertrages gerecht wird, betreibt sie die Entkoppelung des Einsatzes hiervon. Bis zu 500 Soldaten der Bundeswehr können im Rahmen der Operation eingesetzt werden.

Regionale Wirtschaftspolitik – Die richtigen Weichen für die Zukunft stellen.Mit dem gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eingebrachten Antrag würdigen wir die Bedeutung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als wesentlichen strukturpolitischen Pfeiler der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Durch die GRW hebt der Bund gemeinsam mit den Ländern die Wachstumspotenziale in strukturschwachen Regionen und leistet so einen Beitrag zu einem unserer wichtigsten Ziele: Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Angesichts des Rückgangs von Mitteln aus den europäischen Strukturfonds und durch den vorgesehenen Wegfall der Investitionszulage Ende 2013 wird die Bedeutung der GRW zur Reduzierung regionaler ökonomischer Unterschiede wachsen. In dieser Legislaturperiode erarbeiten wir die Grundlagen für ein ab 2020 erforderliches weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen. So schaffen wir Planungssicherheit für Länder und Regionen. In dieser Debatte beraten wir auch die Unterrichtung der Bundesregierung über den

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 1. Juli 2014.
Er legt die Fördergebiete fest und regelt die notwendigen Voraussetzungen, die Art und die Intensität der Förderung, die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder, die Mittelbereitstellung, die Vollzugskontrolle, das Berichtswesen sowie die statistische Auswertung und die Evaluation.

Aufgabenplanung der Deutschen Welle 2014 bis 2017.
Wir debattieren die Aufgabenplanung der Deutschen Welle, die wöchentlich durchschnittlich 101 Millionen Menschen weltweit erreicht. Die neue Planung des Senders erfolgt vor dem Hintergrund eines veränderten Nutzerverhaltens, aber auch angesichts eines zunehmenden Wettbewerbs um die weltöffentliche Meinung. Künftig soll eine stärkere Nachrichtenausrichtung erfolgen und das englischsprachige Angebot ausgebaut werden.

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde.Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung die Überführung der Aufgabe der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in eine neue eigenständige oberste Bundesbehörde. Dienstsitz bleibt Bonn. Zukünftig untersteht diese Behörde ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Hiermit wird auf die entsprechende europäische Rechtsprechung reagiert, die die Notwendigkeit der völligen Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten in Europa hervorhebt.

Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG).
Das Gesetz, dessen Entwurf wir in erster Lesung beraten, zielt darauf ab, die Elektromobilität durch die Gewährung von Privilegien für Elektroautos zu fördern. Die Entscheidung über die Art von Maßnahmen liegt im Ermessensspielraum der Fachbehörden der jeweiligen Kommunen. Denkbar sind etwa die Freigabe von Busspuren für Elektrofahrzeuge oder die Begünstigung von solchen Fahrzeugen bei der Parkraumbewirtschaftung. Wir sehen in diesem Gesetzesentwurf eine von verschiedenen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität.

Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.Mit dem Gesetz, das wir in erster Lesung beraten, soll die EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden. Vorgesehen ist, dass größere Unternehmen verpflichtet werden, alle vier Jahre Energie-Audits durchzuführen. Im Gesetzentwurf werden die inhaltlichen Anforderungen an die Durchführung der Audits ebenso geregelt wie die Voraussetzungen für die durchführenden Personen und die Nachweisführung.

Die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zukunftsfest gestalten.
Unser Antrag begrüßt die geplante Umsetzung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) durch das Bundesverkehrsministerium. Grundlage dieser Umsetzung war die Einbindung der Beschäftigten in die Erarbeitung des Konzepts zur Neuregelung, das als Vorschlag mit dem 6. Bericht des Haushaltsausschusses des Bundestages vorgelegt worden ist. Kernstück der Neugestaltung der WSV ist die Zusammenführung der 39 bestehenden Ämter auf 18, ohne dabei Standorte oder vorhandenes Personal aufzugeben.

Viertes Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes.
Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wollen wir die Effizienz des Fahrtenschreibersystems weiter verbessern. Es sieht eine Anpassung der Ermächtigungsnormen und Bußgeldvorschriften vor, damit dort zukünftig auf die aktuelle EU-Verordnung verwiesen wird. Gleichzeitig ergänzt das Gesetz das EU-Recht in zwei Punkten: Zum einen geht es um eine Erweiterung der Anordnung eines Auskunftsverlangens auch gegenüber anderen an der Transportkette beteiligten Personen und nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber. Zum anderen prüfen wir die Möglichkeit einer Erhöhung des Bußgeldes für Verstöße durch Unternehmer.

Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost.
Durch das Gesetz, das wir in erster Lesung beraten, sollen die organisatorischen Strukturen und rechtlichen Instrumentarien im Bereich der Postnachfolgeunternehmen (PNU) weiterentwickelt werden. So sollen auch neu entstehende PNU die Rechte und Pflichten des Dienstherren übertragen bekommen können, um die Beschäftigung von Bundesbeamten nachhaltig zu sichern. Weiterhin sollen die Zuständigkeiten zentraler Personalverwaltungsaufgaben zwischen den PNU und der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation geregelt und die gesetzlichen Vorschriften zur Beurlaubung entbürokratisiert und flexibilisiert werden. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen werden wir die Interessen der Beschäftigten und der Unternehmen im Auge behalten.

III. Daten und Fakten

Firmen investieren in Wissen.
Im Jahr 2013 gaben 86 Prozent der Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit sich weiterzubilden. Das waren so viele wie nie zuvor und knapp drei Prozentpunkte mehr als im Jahr 2010. Insgesamt investierten Unternehmen 33,5 Milliarden Euro in Weiterbildung – ein Plus von 16 Prozent gegenüber 2010. Das entspricht pro Mitarbeiter im Schnitt 1.132 Euro. Damit erreichen sowohl die Beteiligung der Firmen als auch die Ausgaben für die betriebliche Weiterbildung einen neuen Höchststand. Es wird aber nicht nur mehr Geld, sondern auch mehr Zeit für die betriebliche Weiterbildung aufgebracht. So nahm 2013 jeder Mitarbeiter im Schnitt für 32,7 Stunden an Lehr- und Informationsveranstaltungen teil. Das waren 11 Prozent mehr als im Jahr 2010. Etwa ein Drittel der Weiterbildung entfällt dabei auf die Freizeit der Beschäftigten. Von ihrem Weiterbildungsengagement erwarten die Unternehmen vor allem einen größeren Geschäftserfolg und die Sicherung ihrer Innovationsfähigkeit.
(Quelle: „IW-Weiterbildungserhebung 2014“ des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln)

Erwerbstätige sind mit Arbeit und Arbeitszeit zufrieden.
Der kürzlich veröffentlichten Erwerbstätigenbefragung 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zufolge sind acht von zehn Erwerbstätigen mit ihrer Arbeitszeit zufrieden. Ein negativer Trend ist seit der vorherigen Befragung aus dem Jahr 2006 nicht erkennbar. Auch der wahrgenommene Termin- und Zeitdruck hat nicht zugenommen. Zwar gibt jeder Zweite an, häufig unter Termin- und Leistungsdruck zu stehen, insgesamt fühlen sich aber über 80 Prozent der Befragten mit ihrem Arbeitspensum nicht überfordert. Die insgesamt hohe Zufriedenheit der Beschäftigten mit Arbeit und Arbeitszeit lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass nur wenige ihre Arbeit als fremdbestimmt empfinden: Rund 69 Prozent gaben an, dass sie ihre Arbeit häufig selbst planen und einteilen können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stimmung am Arbeitsplatz: 80 Prozent der Befragten fühlen sich dort häufig als Teil einer Gemeinschaft und bekommen Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen, insgesamt bewerten sogar 88 Prozent die Zusammenarbeit als gut.
(Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

Junge Menschen verlassen Elternhaus vergleichsweise früh.
Im Jahr 2013 lebten in Deutschland 17 Prozent der 25- bis 34-Jährigen noch mit ihren Eltern zusammen. Der EU-Durchschnitt dieser Altersgruppe lag mit 29 Prozent deutlich höher. Aufgrund der unterschiedlichen sozioökonomischen, finanziellen und kulturellen Rahmenbedingungen variiert das Auszugsverhalten in der EU je nach geografischer Lage sehr deutlich. So leben in den nordeuropäischen Ländern Dänemark, Schweden und Finnland jeweils nur weniger als 5 Prozent der 25- bis 34-Jährigen noch bei den Eltern. In einigen ost- und südeuropäischen Staaten traf das hingegen auf mehr als die Hälfte der Altersgruppe zu, so zum Beispiel in Kroatien (59 Prozent) und in der Slowakei (57 Prozent). In allen EU-Staaten lebten deutlich weniger junge Frauen als Männer noch bei ihren Eltern.
(Quelle: eurostat)

Geburtenzahl gestiegen.
Im Jahr 2013 wurden in Deutschland rund 682.000 Kinder geboren. Das waren 8.500 Neugeborene mehr als im Vorjahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer betrug 1,41 Kinder je Frau (2012: 1,40). Bei 49 Prozent der Neugeborenen handelte es sich um das erste Kind der jeweiligen Mutter, bei 34 Prozent um das Zweitgeborene, bei 11 Prozent um das Drittgeborene und bei lediglich 5 Prozent um das vierte oder weitere Kind. Das durchschnittliche Alter der Mutter beim ersten Kind betrug im Jahr 2013 rund 29 Jahre. 55 Prozent aller Frauen, die ihr erstes Kind 2013 bekommen haben, gehörten den Jahrgängen 1980 bis 1987 an und waren damit zwischen 26 und 33 Jahren alt.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)