Aktionstag Kinderrechte in Ehingen

Aktionstag Kinderrechte in Ehingen

Der Bundestagsabgeordnete Waldemar Westermayer hat im Rahmen des „Aktionstages Kinderrechte“ von UNICEF Deutschland die Längenfeldschule in Ehingen besucht und dort mit Schülerinnen und Schülern der Klassen 4b und 4c diskutiert.

Nach einführenden Worten des Schulleiters Max Weber und des Ehinger Oberbürgermeisters Alexander Baumann beteiligten sich die Schülerinnen und Schüler lebhaft und interessiert an der Diskussion. Die Klassen wurden von ihren Lehrerinnen im Unterricht auf den Aktionstag vorbereitet. Am Termin nahmen auch der Ehinger Bürgermeister Sebastian Wolf sowie der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel teil.

Schulleiter Weber betonte eingangs: “Kinder sind das Wichtigste und Wertvollste, das wir auf dieser Welt haben, deshalb verdienen sie den besonderen Schutz durch uns Erwachsene, sei es in der Familie, im Kindergarten, in der Schule oder im Verein.”

Oberbürgermeister Alexander Baumann hob den Stellenwert der Bildung hervor: „Wichtige Akteure bei der Umsetzung der Kinderrechte sind die Schulen. Sie vermitteln Bildung als eines der wesentlichen Kinderrechte.“

Waldemar Westermayer setzt sich als Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion besonders für den Schutz der Kinder in ärmeren und konfliktbelasteten Ländern ein. Dabei konnte Westermayer den Schülerinnen und Schülern seine gerade gewonnenen Erkenntnisse von einer Delegationsreise nach Israel und in die besetzten palästinensischen Gebiete hautnah vermitteln. „Da waren wir auch in einem Bergdorf“, erzählte der Abgeordnete, und berichtete darüber, dass dort keines der Kinder in eine Schule gehen könne, und noch nicht einmal die elementarsten Bedürfnisse – wie zum Beispiel eine tägliche Mahlzeit – befriedigt würden.

Auch in den Ländern Südamerikas, für die Westermayer als Berichterstatter zuständig ist, sei es trotz der bestehenden Schulpflicht nicht immer üblich, dass alle Kinder in die Schule gehen, sondern oft auch arbeiten müssen, um zum Einkommen und Lebensunterhalt beizutragen.

Die Schülerinnen und Schüler zeigten sich besorgt, dass gerade Kinder im Krieg besonders leiden müssten. Westermayer machte deutlich, dass es wichtig sei, die Kräfte zu stärken, die sich für die Rechte von Kindern einsetzen und diese vor Gewalt und Übergriffen schützen. „Zentral ist hier auch das Recht auf Bildung“, sagte der Abgeordnete, und machte den Schülerinnen und Schülern klar, dass Bildung der Schlüssel für Wohlstand und Teilhabe an der Gesellschaft ist.

Westermayer betonte vor allem, dass er derzeit an der Einbringung eines entsprechenden Antrags in den Deutschen Bundestag arbeite und das Thema auf diesem Wege die notwendige Aufmerksamkeit der Politik bekomme.

Lob fand Max Weber abschließend für die Schülerinnen und Schüler: “Ihr habt prima mitgearbeitet und viele interessante Fragen gestellt. Ich bin zutiefst beeindruckt, dass Zehnjährige über neunzig Minuten so konzentriert bei der Sache bleiben können.”

Hintergrund

Die internationale Organisation der Vereinten Nationen, die UNO oder UN, ist ein zwischenstaatliches Gremium und ein Zusammenschluss von 193 Staaten. Diese Staaten haben 1989 zusammen in der Generalversammlung die Kinderrechtskonvention verabschiedet.

Wer diese Konvention unterschreibt und dann auch im eigenen Land ratifiziert, verpflichtet sich als Staat zur Einhaltung dieser Konvention im eigenen Land.
Die Konvention ist dann verbindliches Völkerrecht. Das Völkerrecht steht über dem nationalen Recht.

Zentrales Anliegen ist es, dass sich die Kinder frei, gesund und gut in jedem Land der Erde entwickeln dürfen und ihr Körper, ihr Geist und ihre Seele nicht verletzt oder geschädigt werden.
Vier Grundprinzipien bestimmen die UN-Kinderrechtskonvention:

• Jedes Kind auf der Welt, ob reich oder arm, ob deutsch oder ausländisch, ob religiös erzogen oder nicht, ob Mädchen oder Junge, ob körperlich und geistig gesund oder behindert, soll gleichbehandelt werden und hat die gleiche Würde. (Artikel 2, Absatz 1)
• Jedes Land muss bei jeder großen Entscheidung zunächst an die Kinder denken und sich fragen, welche Folgen eine Entscheidung oder ein Gesetz vor allem für die Kinder hat und ob sie und ihre Entwicklung geschützt bleiben. (Artikel 3, Absatz 1)
• Jedes Kind darf leben und sollte gesund sein dürfen. Es muss vor dem frühzeitigen Tod bewahrt werden. Deshalb ist es so wichtig, dass in allen Teilen der Erde die Länder besonders Mütter bei ihrer Geburt begleiten, die Gesundheit der Mütter und der Kinder, sowie die ausreichende und gesunde Ernährung von Kindern sicherstellen. (Artikel 6) > (vgl. hier z.B. Diskriminierung und Tötung von weiblichen Babies und Stichwort Gesundheitsvorsorge > GAVI Impfallianz)
• Kinder sollen an kleinen und großen Entscheidungsprozessen teilhaben. Kinder sollten angehört werden, wenn es um ihre Belange geht und dürfen sich aktiv beteiligen und ihre Rechte sichtbar machen. (Artikel 12)
Der Staat aber auch verschiedene internationale und nationale Organisationen setzen sich besonders für die Rechte von Kindern ein: UNICEF (international), Deutsches Kinderhilfswerk, Kindernothilfe, World Vision, Plan Deutschland/ International, Kindermissionswerk, Deutscher Kinderschutzbund und sogenannte Kinderschutzbeauftragte.